Asyl für Füchtlinge als humanitäre Pflicht
„Wir helfen jenen, die vor Krieg und Terror flüchten müssen und deshalb bei uns Hilfe und Zuflucht suchen. Das gehört zu unserer christlichen Ethik! Wer jedoch aus rein wirtschaftlichen Gründen das Recht auf Asyl als Einwanderungsrecht missbraucht, soll die Steiermark zügig wieder verlassen. Wir haben eine klare Regelung: Ja zur Humanität bei Fluchtgründen, aber Nein zu Asylmissbrauch! Wer bei uns leben will, der muss die Sprache lernen, für seinen Lebensunterhalt sorgen und unsere Wertehaltungen und Gesetze uneingeschränkt akzeptieren. Asylmissbrauch kann ein Rechtsstaat nicht hinnehmen! Daher ist ein Missbrauch des Asylrechts konsequent zu bekämpfen.“
Fakten (zusammengestellt von GK Jörg Moser, BA, Landesgeschäftsführer der KPV Steiermark)
Wie viele Flüchtlinge halten sich in Österreich auf?
In Österreich sind derzeit ca. 26.000 Menschen in der Grundversorgung. Anfang 2012 waren es noch etwas mehr als 18.000. Aufgrund der zahlreichen Kriegs- und sonstigen Krisengebiete ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Flüchtlinge weiter steigt. Während des Jugoslawien-Krieges waren auch schon über 50.000 Flüchtlinge in Österreich.
In der Steiermark sind derzeit ca. 3.350 Flüchtlinge untergebracht, vor zwei Jahren waren es noch 1.000 weniger.
Wer hat Anspruch auf Grundversorgung?
- AsylwerberInnen, solange das Verfahren läuft.
- Asylberechtigte, während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.
- Personen, die aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht abschiebbar sind.
Anspruch auf Grundversorgung haben hilfsbedürftige Fremde, die den Lebensbedarf für sich und ihre mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und ihn auch nicht oder nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhalten.
Wie hoch ist die Grundversorgung?
Die Höhe der Grundversorgung ist abhängig von der Unterbringungsart:
- VollversorgungDie QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 19,– für Unterbringung und Verpflegung (3 Mahlzeiten am Tag). Die AsylwerberInnen erhalten € 40,– im Monat an Taschengeld.
- Teil-SelbstversorgungDie QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 19,–. Davon zahlen sie den AsylwerberInnen pro Monat € 110,– für die Selbstverpflegung. Des Weiteren werden bei Bedarf einige Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel zur Verfügung gestellt. Die AsylwerberInnen erhalten € 40,– im Monat an Taschengeld.
- SelbstversorgungDie QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 12,– für die Unterbringung. Die AsylwerberInnen verpflegen sich selbst und erhalten € 150,– pro Monat an Verpflegsgeld.
- Individuelle Unterbringung (AsylwerberInnen mieten sich eine Wohnung)Eine Einzelperson erhält 120,–, eine Familie € 240,– für die Miete (pro Monat). Das Verpflegsgeld beträgt pro Person und Monat für Erwachsene € 200,– für Minderjährige € 90,–.
Weitere Leistungen unabhängig von der Unterbringungsart:
- Kranken-Versicherung
- Bekleidungshilfe max. € 150,–/Jahr
- Schulbedarf max. € 200,–/Jahr
- Fahrtkosten für den Schulbesuch
Welche Kosten trägt das Land Steiermark?
Die Kosten für die Versorgung von AsylwerberInnen werden je nach Verfahrensdauer von 60% bis zu 100% vom Innenministerium refundiert (100%, wenn das Asylverfahren länger als 12 Monate dauert).
Im Jahr 2012 wurden in der Steiermark rund 24,2 Mio. Euro für die Grundversorgung aufgewendet, der Anteil des Landes Steiermark betrug rund 4,2 Mio. Euro. Im Jahr 2013 bestanden in der Steiermark Gesamtausgaben in der Höhe von rund 25,7 Mio. Euro, der Anteil des Landes Steiermark betrug rund 6,2 Mio. Euro.
Dürfen Flüchtlinge arbeiten?
Asylsuchende haben während des Zulassungsverfahrens sowie in den drei Monaten nach Zulassung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Danach besteht ein äußerst eingeschränkter Zugang zu unselbstständiger Tätigkeit:
- Im Rahmen festgesetzter Kontingente können Asylsuchende (zeitlich auf maximal sechs Wochen beschränkt und nicht verlängerbar) nur Erntearbeit bzw. (auf sechs Monate befristete verlängerbare) Saisonarbeit ausüben.
- Darüber hinaus können Gemeinden sowie kirchliche oder soziale Einrichtungen AsylwerberInnen für gemeinnützige Arbeit (sog. Remunerantentätigkeit) heranziehen.
- Bei nachgewiesenem Lehrlingsmangel (z.B. Restaurantfachmann/-frau; Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/-frau, Einzelhandelskaufmann/-frau – Lebensmittelhandel) können Jugendliche unter 25 Jahren eine Lehre absolvieren, wenn für die betreffende Lehrstelle keine andere Arbeitskraft vermittelt werden kann.