VP Frauen freuen sich über Familienbonus – endlich mehr Steuergerechtigkeit
Wichtig: Armutsprävention hat weiterhin oberste Priorität!
Das Prinzip „ Existenzrecht vor Steuerpflicht – Steuerfreies Existenzminimum für Familien“ ist seit Jahrzehnten ein Leitmotiv für den Einsatz im Katholischen Familienverband. Unter der fachkundigen Anleitung des Grazer Steuerexperten DDDr.Walter HOLZER durfte StL Elisabeth Potzinger bereits im April 1990 (!!!)für die Grazer Frauenbewegung die erste Presseaussendung zu diesem Thema formulieren – „Gut Ding braucht Weile!“
Familien sichern die Zukunft unserer Gesellschaft und investieren in ihre Kinder sehr viel: Zeit, Liebe, Zuwendung – und GELD! Es ist daher steuerpolitisch ungerecht, wenn Erwerbstätige, die ihr Einkommen mit ihrer Familie teilen, gleich viel Lohnsteuer zahlen müssen wir Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Vor 2019 konnten zwar Kinderbetreuungskosten für unter 10jährige Kinder von der Steuer abgesetzt werden, von Wahlfreiheit war aber keine Rede: Familien, die keine Fremdbetreuung für ihre Kinder „zukauften“, gingen leer aus. Der FAMILIENBONUS gilt für alle Familien unabhängig von der Betreuungsform und reduziert die Lohnsteuer pro Kind und Jahr bis zum 18.Geburtstag um 1500 Euro, danach gibt es einen Bonus von 500 Euro jährlich, solange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Geringverdiener, die keine Lohnsteuer zahlen, erhalten einen Kindermehrbetrag von 250 Euro jährlich. Wenn beide Eltern erwerbstätig sind, können sie den Familienbonus steuerrechtlich auch aufteilen. Man kann den Familienbonus bereits seit Jahresbeginn monatlich über die Lohnverrechnung in Anspruch nehmen oder den Gesamtbetrag im Zuge des Jahresausgleichs beantragen.
Dadurch werden österreichweit rund 950.000 Familien und etwa 1,6 Millionen Kinder von einen Steuerlast von 1,5 Milliarden Euro befreit – der Familienbonus ist somit die bisher größte Steuerentlastungsmaßnahme für Familien mit Kindern.
Kürzlich hat darüber Finanzminister Hartwig LÖGER in Graz referiert – eine schöne Gelegenheit, dafür DANKE zu sagen (siehe Foto). Es wurde darüber diskutiert, ob arme Familien nicht benachteiligt würden. Dazu sei klar festgehalten: Die Existenzsicherung für Familien und Armutsprävention müssen immer oberste Priorität haben. Familien ohne eigenes Arbeitseinkommen, die von der Mindestsicherung leben, werden am stärksten gefördert. Dazu ein Beispiel: Eine mindestsicherungsbeziehende Grazer Familie zahlt für den Kindergartenplatz jährlich um zirka 3000 Euro weniger als eine Familie, die 1500 Euro Familienbonus bekommt. Zusätzlich wirken Rezept- und Rundfunkgebührenbefreiung, Heizkosten- und Weihnachtsbeihilfe, Ermäßigungen durch die Sozialcard und weitere Unterstützungen armutsbekämpfend. Ein Problem ergibt sich für Familien mit geringem Einkommen, die ein kleines Wohneigentum besitzen und deshalb nicht um „Aufstockung“ auf die Mindestsicherung ansuchen – um das Existenzminimum für Kinder abzusichern, sollte der Bereich Wohnen bei der Berechnung der Mindestsicherung getrennt betrachtet werden. Dies gilt vor allem für Familien im ländlichen Raum, die beispielsweise auf einem Bauernhof wohnen und nur ein geringes disponibles Einkommen erwirtschaften.
Stadtleiterin der Grazer VP Frauen