Aus längst vergangenen Tagen
I. Die historische Entwicklung
Die Frauenfrage ist so alt wie die Menschheit. Wir sehen in der Kulturgeschichte immer wieder das Bestreben, in die rein männlich orientierte Weltgeschichte die frauliche Note zu bringen. Wenn es auch hie und da gelang, so hat sich das Weltbild im großen und ganzen doch erst verändert, als durch das Christentum die Gleichstellung der Frau proklamiert wurde.
Prinzipiell ist damit der Sieg der Frauensache zu verzeichnen, aber die praktische Auswirkung ist recht mangelhaft geblieben. Wert sei nur das, was der männlichen Art entspricht; jedes Abweichen von dieser Art wurde kurzerhand als unwertig bezeichnet. Man hat ganz einfach die Begriffe „andersartig“ und „minderwertig“ gleichgestellt. Aber auch die Frau ist eine Persönlichkeit und daher ein Eigenwert, der als solcher der Menschheit einen wesentlichen Stempel aufgedrückt hat.
Aus der Tatsache, dass sie an Muskelkraft dem Manne unterlegen ist, folgert keineswegs eine geistige Ohnmacht. Im Gegenteil: Seelische Kraft, Leidesstärke, Standhaftigkeit, Geduld, Lebensmut, der sieghaft Glaube an den Sinn des Lebens sind ihre hervorstechensten Merkmale. Dass der Kampf der Geschlechter gegeneinander, der ebenso unsinnig wie unnatürlich ist, sich doch wie ein roter Faden durch die Geschichte zieht, ist ein Zeichen des Abirrens vom Wege des gesunden Denkens.
Die Technik und die Industrialisierung haben die Frauenfrage akut gemacht und Probleme aufgerissen, die zum Aufstieg oder zum Niedergang eines Volkes führen können.
Die Frau wurde in manchen Staaten dem Manne gleichgestellt, aber es war alles nur eine Scheinlösung, weil sie auf liberalistischer, materialistischer Grundlage erfolgte.
Die Frauenfrage muss an der Wurzel gelöst werden und dies bedingt ein menschliches Umdenken und Umstellen. Die Frauenfrage an sich um ihrer selbst willen kann nur einen kleinen Kreis interessieren. Die Frauenfrage als Menschheitsproblem heißt Leben oder Sterben des Abendlandes.
Wenn wir die geschichtliche Entwicklung der Frauenbewegung betrachten, so können wir weit zurückgreifend feststellen, dass bereits in den alten Zeiten Bestrebungen im Gange waren, den Frauen zu ihren Rechte zu verhelfen. So hat der berühmte Gesetzgeber Konfuzius in China die Regelung des Ammenwesens durchgeführt; in der vierten Sure des Koran waren „Vorschriften über die Weiber“, wie es ausgedrückt wurde, enthalten. Um 1870 bereits ließen russische Bauern im Ural – wohl in dem uralten Glauben an die Zauberkraft der Frau – eine Frau Medizin studieren.
Wie bereits erwähnt, hat erst das Christentum die Frauen aus der Sklaverei befreit und sie zu einem, dem Manne an Wert und Würde gleichen Wesen emporgehoben. Dort, wo heute noch das Heidentum herrscht, ist immer noch die Unterdrückung der Frau an der Tagesordnung. Hervorragende Frauengestalten hat es zu allen Zeiten gegeben. Es seien besonders erwähnt:
Katharina von Siena und Hildegard von Bingen, die durch ihren großen Einfluss auf die höchsten kirchlichen und weltlichen Stellen manches verhindern und viel Gutes schaffen können; die Heldengestalt der Jungfrau von Orleans, die große Kaiserin Maria Theresia u. a. m. Die soziale Stellung der Frau hat zuerst der Königsberger Philosoph Theodor Gottlieb Hippel in seinem Buch „Die bürgerliche Verbesserung der Weiber“ behandelt. In England trat Maria Wolstoncraft und in Frankreich Madame de Stael mit ihren Romanen „Gorinna“ und „Delphina“ auf. Der erste Weltkrieg und die Nachkriegszeit haben der Frauenberufstätigkeit einen gewaltigen Aufschwung gebracht, doch wäre es verfehlt, die Entwicklung im größeren Ausmaße unserer Zeit zuzuschreiben. Aus englischen statistischen Tabellen vom Jahre 1850 entnehmen wir, dass es um diese Zeit eine riesige Zahl weiblicher Dienstboten gab und dass außerdem die Frauenberufstätigkeit in erzieherischen und künstlerischen Berufen sehr groß war. In Paris allein war zu selben Zeit die Zahl der Arbeiterinnen auf 15.000 gestiegen. Schon in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts finden wir in Deutschland eine ganze Literatur betreffend die weibliche Berufskunde und Beratung, und auch in Österreich befasste man sich unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse eingehend mit diesen Fragen. Die eigentliche Entwicklung einer weltumfassenden Frauenbewegung fällt in das 19. Jahrhundert. Sie kommt durch den in allen Sprachen der Welt immer lauter ertönenden Ruf nach dem Frauenstimmrecht, der von der internationalen Frauenstimmrechtsalliance weit hallend verbreitet wurde, zum lebendigen Ausdruck.
Diese Alliance wurde 1902 in Washington gegründet und umfasste zuerst Verbände aus sieben Ländern. Nach dem Ersten Weltkrieg erhielten die Frauen als Anerkennung für ihre Dienste in 21 Staaten das Wahlrecht, sodass von den 45 der Alliance angeschlossenen Ländern um diese Zeit bereits 27 den Frauen das Stimmrecht in irgendeiner Form zuerkannt hatten. Dadurch sah sich die Alliance bewogen, in ihr Arbeitsprogramm eine Reihe aktueller Frauenfragen aufzunehmen und diese fünf Kommissionen zur Beratung anzuvertrauen. Der Kongress, der Anfang 1926 in Paris tagte, bedeutete einen großen Erfolg der internationalen Frauenbewegung. Eine Teilnehmerinnenzahl von 1000 – die Sitzungen und Veranstaltungen, die in der altehrwürdigen Sorbonne und dank der vorzüglichen Präsidentin, Mrs. Corbet bei regster Beteiligung des Publikums und in Anwesenheit offizieller Vertreter stattfanden, gaben zu berechtigten Hoffnungen Anlass. Österreich war durch Frau von Fürsh, Gisela Urban und die Schriftstellerin und Nationalratsabgeordnete der christlich-sozialen Partei Olga Rudel-Zeynek vertreten. In Österreich hatte sich zuerst die liberale Frauenbewegung unter der Führung der Mutter des nachmaligen Bundespräsidenten, Marianne Hainisch, die sich um die Gründung des Bundes österreichischer Frauenvereine verdient machte, hervorgetan. Die Bewegung wurde im Jahr 1899 an den 1888 in Amerika gegründeten internationalen Frauenbund angeschlossen, der sich unter der Führung der Marquise von Aberdeen mit allen zeitgemäßen Frauenfragen befasste. Die Anregung der Gründung eines internationalen-sozialdemokratischen Frauenkomitees erfolgte 1923 in Hamburg. 1925 wurde der Plan in Marseille entworfen und im Dezember 1926 fand die Gründung in Brüssel statt.
II. Die internationale christliche Frauenbewegung
Sie ist unbestritten die älteste, da sie so alt wie das Christentum selbst ist. Schon in der ersten Christenzeit ist viel von Frauen die Rede, die ihr ganzes Leben der sozial-karitativen Arbeit gewidmet haben. Sei 1900 Jahren hat sich die christliche Frauenbewegung in langsamem, organischem, Wachsen im Dienste des christlichen Volkes entwickelt. Sie brachte, als das Frauenwahlrecht den Frauen vieler Länder neue Pflichten anvertraute, dem alen Erbgut der weltberühmten christliche Caritas den Zuwachswert eines groß angelegten Programmes sozialer, politischer und wirtschaftlicher Arbeit. Es galt vor allem, den geistigen lebensraum der Frau zu sichern und zu erweitern, die Freistellung ihrer Wirkungsmöglichkeiten in allen Zweigen des Berufslebens, wohin Neigung und Eignung sie führen und die Erschließung aller Bildungsmöglichkeiten unter Vermeidung jeder Einseitigkeit zu erreichen. Die Frau immer mehr heranzuführen an ihren Aufgabenkreis, der sich in der Kompliziertheit der Gegenwart ständig vergrößert, ist eine wesentliche Forderung der Frauenbewegung. Die christlich-soziale Frauenbewegung hat sich in zwei große internationale, konfessionelle Frauenverbände geteilt, in die Weltunion katholischer Frauenverbände und in die internationale christliche Frauenliga, welcher vornehmlich die Frauen evangelischer Konfession angehören. Die Weltunion katholischer Frauenverbände wurde im August 1910 in Brüssel gegründet. Elf Staaten der Welt hatten sich ihr damals mit ihren Frauenbünden angeschlossen. Das Ziel der Union ist es, eine Ideengemeinschaft unter allen katholischen Frauen im Sinne der christlichen Weltanschauung zu bilden um den Geist der Gerechtigkeit und Liebe hinauszutragen in die hasserfüllte, von Leid und Kummer erfüllte Welt! Eine Arbeitsgemeinschaft der katholischen Frauen aus allen Staaten der Welt soll die großen familiären, sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und öffentlichen Belange von den christlichen Grundsätzen her beraten und die öffentliche Meinung mit diesem Geiste erfüllen und durchdringen. Endlich bildet die Internationale Union katholischer Frauen eine große Gemeinschaft, die bestrebt ist, den Frieden und die Völkerversöhnung der Welt wiederzubringen! 1912 fand die erste Tagung der Weltunion in Wien statt. Während des Ersten Weltkrieges war die Tätigkeit eingestellt. 1922 wurde die ehemalige Präsidentin der katholischen Frauenorganisation Österreichs, Bundesrätin Starhemberg, anlässlich des Frauenkongresses in Rom in den Vorstand der Union berufen. 1925, 1930 und 1934 fanden weitere Kongresse in Rom statt. 1926 wurde über Anregung des Reichsverbandes katholischer Mädchenvereine von Österreichs Präsidentin, Frieda Mikola, die Jugendsektion der „Weltunion katholischer Frauenverbände“ ins Leben gerufen und eine Vertreterin Österreichs in den Vorstand entsandt. 9122 wurde Madame Steenberghe-Engeringh aus Holland zur Präsidentin der Weltunion berufen, 1926 wurde Mademoiselle Christine Hemptinne, Belgien, zur Präsidentin der Jugendsektion gewählt. Gegenstand der Beratungen bei den verschiedenen Kongressen und Tagungen war:
1930: „Hebung der Moral in der Familie“
1934: „Erziehungsfragen“
1937: „Die katholische Frau und ihre Zeitaufgabe“, Religion, Moral, Hygiene, Familie, Erziehung, öffentliches Leben, Probleme der Arbeiterin, der Bäuerin, der Studentin etc.
1938 bis 1945 wurde die Tätigkeit durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochen, doch schon im Jahre 1946 gab der Kongress in Freiburg in der Schweiz, bei welchem als Vertreterin Österreichs Frieda Mikola wieder in den Vorstand berufen wurde, den Auftakt, die Arbeit in vollem Gange wieder aufzunehmen. Der römische Frauenkongress im Herbst 1947 hatte sich die Aufgabe gestellt, die große Verantwortung der christlichen Frauen und Mädchen gegenüber der menschlichen Gesellschaft zu studieren in ihrer Mission in der Familie und außer der Familie, im sozialen, beruflichen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben. Der Kongress verlangte, die Frauen mögen darauf hinarbeiten, dass in der öffentlichen Meinung eine höhere Auffassung über die Rolle, die sie meist als Frau spielen kann und muss, Platz greife! In der gegenwärtigen Lage ist es besonders wichtig, die Verantwortung der Frau in ihrer Mission in der Familie in Hinblick auf Volksgesundheit, Erziehung, Kultur und Wirtschaftsleben zu erkennen. Der Kongress erkannte, dass die Frau als Familienmutter im weitesten Sinn beitragen kann zur Gesundheit ihres Gatten, ihrer Kinder und Hausgenossen und dadurch zur Förderung der gesamten Volksgesundheit. In wirtschaftlicher Hinsicht erscheint es notwendig, dass die Frauen immer mehr zur Einsicht der volkswirtschaftlichen Bedeutung ihrer familiären und hauswirtschaftlichen Belange gelangen. Die Erziehung der Kinder ist eine der heiligsten Aufgaben der Familienmutter und eines ihrer heiligsten Rechte, das ihr niemand, auch nicht der Staat, streitig machen kann! Den Familienmüttern muss von staatlicher Seite durch Hilfe bei Wohnungsbeschaffung und Unterstützung bei Erlangung der notwendigsten Gebrauchsartikel an die Hand gegangen werden, damit sie ihrem Aufgabenbereich im Familienhaushalt immer besser nachkommen können. Der Frauenkongress fordert ferner, dass in den Frauenverbänden besonders an die Erneuerung der christlichen Kultur und Sitte gearbeitet werde, dass die Familie als deren Keimzelle erkannt werde, dass sie die kleine Welt ist, in der die Gesellschaft geformt wird. Die Jugend ist die große Verantwortung und die Pflicht, an dem Werk der Familienkultur aktiven Anteil zu nehmen, klar zu machen. Ihr ganzes Wesen und ihre Haltung sollen den Geist der Ehrfurcht vor den Eltern, Liebe und Hilfsbereitschaft ausströmen. Die Verantwortung der Frauen in christlicher Hinsicht besteht vor allem darin, dass die den Ruf der Menschheit nach dem „sozialen Frieden“ vernehmen und an dessen Erfüllung mitarbeiten. In den großen Gefahren, die die Welt bedrohen, erhebt die Kirche ihre Stimme und legt uns ihre Grundsätze der sozialen Ordnung und des sozialen Friedens dar, welche in den verschiedenen Papstrundschreiben festgehalten sind. So verlangt der Papst eine gereichte Verteilung der Güter und den gleichen Lohn bei gleicher Arbeit für Mann und Frau. Christsein bedeutet nicht eine Resignation in sozialen Fragen. Im Gegenteil dem Christen ist die „Aktion“ in der sozialen Frage wesentlich! Die Kirche verteidigt die Rechte der Persönlichkeit . Pius XII. hat diese Grundrechte in sechs Sätzen konkretisiert:
1. Der Mensch hat das Recht sein körperliches, geistiges und sittliches Leben zu entwickeln.
2. Der Mensch hat das Recht auf privaten und öffentlichen Gottesdienst, einschließlich der karitativen und religiösen Betätigung.
3. Der Mensch hat ein Recht auf die Ehre und entsprechen ihrem Zweck auf die eheliche und häusliche Gemeinschaft.
4. Der Mensch hat ein Recht auf Arbeit als auf das Mittel, das Familienleben zu erhalten.
5. Der Mensch hat ein Recht auf frei Berufswahl
6. Der Mensch hat ein Recht auf Nutzung der materiellen Güter im Bewusstsein der sozialen Pflichten und Begrenzungen.
Was die besonderen sozialen Aufgaben der Frau anbelangt, so hat sie die Verpflichtung als soziales Wesen zu leben, in allen Dingen um das Wohl des Nächsten besorgt zu sein, wie um ihr eigenes Wohl. Die Frau hat die soziale Verantwortung sich mit ihrer ganzen mütterlichen Güte und Liebe über die zerstörte Welt zu beugen und mitzuarbeiten, wo immer dies notwendig erscheint, um der Menschheit wieder gesicherte Lebensbedingungen schaffen zu helfen. Die Initiative muss von jenen Einrichtungen ausgehen, welche die Kraft haben, die Reform der sozialen Struktur durchzusetzen, die Gesetzgebung für den sozialen Fortschritt zu beeinflussen und diese Einflüsse auf das soziale und berufliche Leben weitestgehend auszudehnen, unterstützt durch eine starke öffentliche Meinung! Die Reform der sozialen Gesetzgebung, insbesondere was den Schutz der Mütter und Familien und der Arbeiterinnen betrifft, die Schaffung einer entsprechenden Existen für sie und die ihren, sind die Voraussetzungen einer gesunden Lebensform. Die Verantwortung, die die Frauen im öffentlichen und politischen Leben tragen, besteht vornehmlich in der Vertretung der christlichen Grundsätze und in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Es ist notwendig, durch intensive Schulung, sowohl der Verantwortlichen als auch der Massen diese auf ihre staatsbürgerliche Pflichten aufmerksam zu machen und sie durch aktive Teilnahme als gewählte Vetreterinnen in en gesetzgebenden Körperschaften vorzubereiten. Ein Appell an des Weltgewissen, den Flüchtlingsstrom einzudämmen und nicht noch mehr Familien aus ihrem Heim zu vertreiben, die zum Teil noch im Exil befindlichen kriegsgefangenen Männer und Frauen endlich zu befreien und sämtliche Konzentrationslager aufzulösen, waren weitere wichtige Ergebnisse des Kongresses vom Jahr 1947.Was die religiöse Verantwortung der christlichen Frauen betrifft, forderte der Frauenkongress, dass die Frauen diese Ideen und Hinweise, das Apostulat in der heutigen Zeit erfüllend, verbreiten und verwirklichen helfen. Die internationale Zusammenarbeit besteht in der Erziehung für den Frieden im eigenen land, im freundschaftlichen Verkehr mit den anderen Völkern und Staaten und in der gegenseitigen Hilfsleistung. Dies sind die Voraussetzungen für eine dauernden Frieden in der Welt, für den sich die christliche Zeit besonders einsetzt. Zu allen diesen hochwichtigen Fragen nahm auch Papst Pius XII. anlässlich einer Audienz der Delegierten des Kongresses mit eindringlichen Worten Stellung. Er betonte ganz besonders, dass ein lebendiger und übernatürlicher Glaube die katholischen Frauen beseelen solle, ein stolzer, wachsamer, unerschrockener, starker Glaube an die Wahrheit und an den Triumph der christlichen Lehre. Stark nennen wir eine unbedingten Glauben, der nicht ins Wanken gerät vor den letzten Konsequenzen der Wahrheit, der nicht zurückweicht vor den strengsten Forderungen und der sich in Werken der Liebe erweist.
Die Weltunion katholischer Frauenverbände, welche derzeit ihren Sitz in Utrecht, Holland hat, ist in den letzten Jahren, seit Kriegsende stark ausgebaut worden. Neben dem Generalsekretariat in Utrecht unterhält sie drei weitere Sekretariate, nämlich in New York, Genf und Paris. Die dortigen Referentinnen nehmen ebenso wie die Delegierten des internationalen Vorstandes ständig an den Beratungen der einzelnen Kommissionen der UNO, der UNESCO, der Weltgesundheitsorganisation und der Weltarbeitorganisation teil. Die einzelnen Kommissionen der Weltunion katholischer Frauenverbände befassen sich mit den Fragen der Familie, der sozialen Belange der Arbeiterinnen und Angestellten, der Kultur, der Jugenderziehung, der Heimatvertriebenen, des Mädchenschutzes u. a. m.
III. Die christliche Frauenbewegung in Österreich
Neben der katholischen /konfessionellen) Frauenbewegung in Österreich, deren Ziele und Aufgaben wir bereits eingehend erörtert haben, läuft parallel die österreichische Frauenbewegung, welche auf den christlichen Grundsätzen aufgebaut ist und vornehmlich jene Arbeitsgebiete umfasst, die in der konfessionellen, religiös und karitativ arbeitenden Frauenbewegung nicht berührt werden. Es sind dies vor allem die sozialen, beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Belange, in Zusammenarbeit damit der damaligen christlich-sozialen und der jetzigen Österreichischen Volkspartei. Die Österreichische Frauenbewegung hat, was die grundsätzlichen Fragen betrifft, folgendes Programm erarbeitet:
1.In kultureller Hinsicht
Wir sehen auf dem Boden der christlichen Weltanschauung und sehen die Durchdringung der Familie und des öffentlichen Lebens mit dem Geiste echten Österreichtums und inniger Vaterlandsliebe als eine unserer wichtigsten Aufgabe an.
Alle Frauen, katholisch oder evangelisch, und alle Frauen, die Österreich bejahen, finden bei uns Aufnahme. Wir treten für das Eherecht ein, das die fakultative Ehe vorsieht und zwar, dass auch den nur kirchlich geschlossenen Ehen staatliche Anerkennung zukommt. Wir wünschen die Sicherung der religiösen Erziehung der Jugend in Familie und Schule und Erteilung des pflichtgemäßen Religionsunterrichtes für alle bekenntnismäßig gebundenen Kinder. Wir treten für die Ausgestaltung des österreichischen Schulwesens ein, durch die eheste Schaffung eines österreichischen Schul- und Erziehungsgesetzes. Uns liegt auch besonders die Hebung und Förderung der hauswirtschaftlichen und gewerblichen Schulen, des Lehrwerkstättenunterrichtes in Zusammenhang mit den größeren gewerblichen Betrieben am Herzen, um einem großen Teil der Jugendlichen neue Aufstiegsmöglichkeiten in der für den Aufbau der Volks- und Hauswirtschaft unbedingt notwendigen Berufserziehung zu geben.
2. In sozialer Hinsicht treten wir ein:
Für den besonderen gesetzlichen Schutz der kinderreichen Familien, besondere Wohnfürsorge für dieselben und Berücksichtung der Familienerhalterinnen bei Neuanstellung beziehungsweise Abbau und Versetzung in den Ruhestand. Wirksame Berücksichtigung der aus der Familienerhaltung sich ergebenden Lasten in der Steuergesetzgebung. Schulgeldermäßigung beziehungsweise Nachlass in Volks-, Haupt-, Mittel- und Hochschulen für Kinder und Jugendliche bedürftiger kinderreicher Familien und Zuwendung besonderer Begünstigungen (Stipendien) für diese seitens öffentlicher Unternehmungen, die vom Staat, land oder Gemeinden betrieben oder subventioniert werden. Besonderer Schutz und Hilfe den werdenden und stillenden Müttern, eheste Schaffung des österreichischen Mutterschutzgesetzes. Ausgestaltung der Schutzgesetze für die Arbeiterin, was ihre Arbeits- und Urlaubszeit und die Altersversorgung betrifft. Im Interesse des gesamten Arbeiterstandes ist darauf hinzuwirken, dass die Frauen bei gleicher Arbeit die gleiche Entlohnung erhalten wie die Männer. Die vorhandenen Schutzgesetze sind auf alle gesundheitsschädlichen Arbeiten, die von Frauen erst im Krieg ergriffen wurden, auszudehnen. Eröffnung neuer Berufsmöglichkeiten für die weibliche Jugend im Zusammenhang mit der Fremdenverkehrsindustrie, den fürsorgerischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Belangen. Sie ist durch Umschulungskurse entsprechend vorzubereiten. Verwendung entsprechender vorgebildeter Frauen in gehobenen Berufen, wie: Jugendgerichtshilfe, bis zu Jugendrichterin, der Gesundheitspflege, besonders der Fachärztin, der Erziehungs- und Lehrtätigkeit, Journalistik, des Kunstgewerbes, auch in besonderen Fällen der diplomatischen Laufbahn.
In wirtschaftlicher Hinsicht treten wir ein für:
die Höherbewertung des Hausfrauenberufes und des Berufes der Hausgehilfin, für die bessere finanzielle Unterstützung der Hausmutter, insbesonders wenn sie Familienmutter und Familienerhalterin ist.
den Einbau auch der alleinstehenden Hausfrauen in die Altersversorgung. Auch die Landfrauen und Landarbeiterinnen sind in unseren Forderungen mitinbegriffen, besonders insoweit die Hausfrauen, Gattinnen und Mütter sind. Auch sie haben oft ein schweres Los zu tragen und treten für die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Interessen in der Öffentlichkeit mit allem Nachdruck ein.
Ein neues Forderungsprogramm
Es wurde anlässlich eines der letzten Bundesfrauentage der ÖFB aufgestellt. Es hat folgenden Wortlaut und ist eine Ergänzung des Grundsatzprogrammes: Sofortige Erledigung der Kinderbeihilfe für jene Gruppen, die heute noch ausgenommen sind. Wie zum Beispiel Bergbauernkinder und die Kinder bedürftiger Gewerbetreibender. Schutz der berufstätigen Mütter und Berücksichtigung ihrer Doppelbelastung bei Einteilung von Überstunden, Journal- und Feiertagsdienst usw. Schaffung von Mütterheimen für die Arbeiterfrau, wo sie nach der Entbindung einige Wochen Erholung findet. Um nicht gleich vom Spital in die Tretmühle des Alltags zurückkehren zu müssen. Größere Unterstützung jener Frauen, deren Männer noch vermisst sind und die jetzt mit ihren Kindern bitterste Not leiden, da die Fürsorgerente viel zu klein ist und die Berufsmöglichkeit für diese Frauen fast aussichtslos erscheint. Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten nicht nur vom biologischen, sonder vor allem vom moralischen – sittlichen Standpunkt in Theater, Rundfunk und Film.
Modernes Jugendschutzgesetz, das nicht nur die dienstrechtlichen und lohnrechtlichen Verhältnisse regelt, sondern die Jugendfrage in ihrer Ganzheit beleuchtet und vor allem die positive Förderung der Begabung und Fähigkeiten und ei sittliche Erfassung und Schulung der Jugend ins Augenmerk nimmt. Ausbau der Institution der Polizeifürsorgerinnen als Spezialkräfte für die Betreuung der gefährdeten und gefallenen Jugend. Nachfürsorge für die Jugend, die vom Jugendgericht verurteilt ihre Strafe abgebüßt hat und nun wieder in das bürgerliche Leben zurückgeführt werden muss. Schaffung von Heimen für die Arbeitsunwillige und arbeitsscheue Jugend, wo unter kundiger pädagogischer Leitung eine Umerziehung im Denken und in der Lebenshaltung stattfinden soll.
Gründliche Reform der Jugendgerichtsbarkeit, zeitgemäße Erfassung der kriminellen Jugend und Betreuung vor allem in seelisch-pädagogischer Hinsicht. Regelung und Ausgestaltung der Einrichtungen, wie „Jugend am Werk“, für jene Jugendlichen, die von den Berufen noch nicht erfasst wurden und die durch diese Institution der Straße ferngehalten werden sollen. Strengere Überwachung der Erzeugnisse der Presse, Film, Theater. Schaffung eines öffentlichen Forums, das durch Vertreter aller Weltanschauungen und politischen Richtungen beschickt werden soll, um den Wertgehalt der Kunsterzeugnisse zu prüfen. Gesetzliche Anerkennung des Rechtes auf Arbeit und der vorbildungsgemäßen Anstellung der Frau in öffentlichen und privaten Diensten. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn.
Aufstiegsmöglichkeiten der Frau, wobei Eignung und Neigung allein maßgebend sein müssen. Einbau der Frau mit Mitbestimmungsrecht in allen öffentlichen sowie kulturellen und wirtschaftlichen Körperschaften und die Wahrung des Grundsatzes, dass die Entscheidung über Frauenfragen in Frauenhände gelegt werden soll. Besonderes Augenmerk ist zu richten auf die Erziehung der künftigen weiblichen Generation, wobei die Forderung unabänderlich bestehen muss: Für Mädchen eigene Mädchenschulen, zumindest Mädchenklassen mit weiblicher Leitung der Schulen. Berufsberatung für Mädchen unter besonderer Berücksichtigung der weiblichen Berufe und der Eigenart der Mädchen. Bei Kriegerwitwen ist eine besondere Berücksichtigung zu beobachten. Ausbau der privaten und öffentlichen Fürsorge für alte, alleinstehende Leute beiderlei Geschlechts. Schaffung eines modernen, den heutigen Verhältnissen entsprechenden Hausgehilfinnengesetzes, bei Berücksichtung des unverrückbaren Standpunktes, dass die Rechte des Einzelmenschen mit den Pflichten des Dienstes an der Familie in Einklang zu bringen sind.
Um dies Forderungen und Grundsätzen zur Durchführung zu verhelfen, wurden im Rahmen der Österreichischen Frauenbewegung vier Referate gebildet:
Eines für die Bäuerin und Landarbeiterin,
eines für die Arbeiterin und Angestellt,
eines für die Gewerbetreibenden und Frauen der freien Berufe und
eines für die Hausfrauenvereinigung.
Alle vier Referate sind in der ÖFB eingebaut und sind bestrebt, bei Wahrung der besonderen Interessen der einzelnen Stände im großen, allgemeinen, die Frauen und Familien betreffenden Fragen gemeinsam vorzugehen und sich gegenseitig zu unterstützen. Die kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Belange werden in besonderen Kommissionen bearbeitet und die Ergebnisse, Wünsche und Anträge an die kompetenten Stellen weitergeleitet. Die ÖFB unterhält eine Reihe von Heimen für alte Frauen, von Kinderheimen, Kindererholungsstätten, Kindergärten, Hilfsstellen für Heimarbeiterinnen, eine Babyausstattungsaktion für werdende Mütter etc. Es werden in Stadt und Land verschiedene Koch- und Nähkurse, Fortbildungskurse für Hausgehilfinnen und Hausfrauen, Mütterschulungskurse, politische Sprechabende, Hausfrauennachmittage, Versammlungen und Veranstaltungen, Klubnachmittage etc. abgehalten, um den Gemeinschaftsgeist zu fördern und die Frauen und Mädchen für ihre Aufgaben zu schulen zu ertüchtigen.
Die erste Führerin der christlichen Frauenbewegung war die im Jahre 1919 als einzige nichtsozialistische Frau in die konstituierende Nationalversammlung berufene Dr. Hildegard Burjan, die Führerin der christlichen Arbeiterinnenbewegung. Ihr ganzes Sinnen und Trachten, ihr Sorgen und Wirken galt in diesem Jahrzehnt den Arbeiterinnen, den Bedrängten und den Unglücklichen. Sie errichtete Kinderasyle, Heime für „gefallene“ Mädchen, richtete Ausgabestellen für Lebensmittel ein, organisierte die Heimarbeiterinnen, welche, elend bezahlt, ohne gesetzlichen Schutz dastanden. Dr. Hildegard Burjan vertrat die Arbeiterinnen im Frauenbeirat des damaligen Staatsamtes für soziale Fürsorge und im Wiener Gemeinderat. Sie hat die Anstellung eines weiblichen Referenten im damaligen Staatsamt für Unterricht im Oktober 1920 durchgesetzt und viele Verbesserungen für die Arbeiterinnen, Heimarbeiterinnen etc. erreicht.
In der Reihe der im Parlament hervorragend tätigen Frauen der christlichen Bewegung ist weiters die steirische Schriftstellerin Olga Rudel-Zeynek zu erwähnen, die sich in allen Kreisen der Bevölkerung besonderer Wertschätzung erfreute. Die österreichischen Frauen verdanken ihr eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die af ihre Anregung hin zum Schutze der Frauen sowie der Jugend geschaffen wurden:
So das Gesetz zum Schutz der Unterhaltspflicht, die Verlängerung der Schutzfrist für Mädchen auf das 16. Lebensjahr, die Erhöhung der Zuschüsse zu den Unterhaltsbeiträgen, die Erhöhung der Besoldung der Fürsorgerinnen, das Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche, einen Initiativantrag betreffend das Kinogesetz, die Regelung des Ammenwesens, die Schaffung einer Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung für die Hebammen und vieles mehr. Von 1927 bis 1928 war Olga Rudel-Zeynek als einzige Frau Präsidentin des Bundesrates. Auch in den Landtagen und Gemeindstuben haben die Frauen der früheren und jetzigen Legislaturperiode vieles erreicht. Aus der Fülle der Anträge seien besonders jene der steirischen Landstube erwähnt:
Errichtung von Bürgerschulen (jetzt Hauptschulen genannt), Einführung des hauswirtschaftlichen Unterrichtes in der Steiermark, Fortbildungskurse für Handarbeitslehrerinnen, Subventionen für Privatschulen, Inspektion für weibliche Handarbeiten, Besserstellung von Lehrpersonen an Hilfsschulen, Alterszulagen für Lehrerwitwen, Erhöhung von Gnadenpensionen und Gnadengaben, Erhöhung vo Ortsklassen, Stipendien für Lehramtszöglinge, Besoldung der Lehrerinnen für hauswirtschaftlichen Unterricht, Einbeziehung der Lehrer in die Bundeskrankenkasse, Gleichstellung von Lehrern und Lehrerinnen in Bezug af Gnaden- und Besorgungsgenüsse, Freiplätze für Bauernmädchen an den landwirtschaftlichen Schulen, Fortbildungskurse für Gastwirtstöchter. Anträge betreffend den Ausbau der Straße (Packstraße, Radlpass) zur Hebung des Fremdenverkehrs. Förderung des Gartenbaues durch das Land, Abänderung der Gemeindeverordnungen, Vergütung der Hausbesitzer für die Einhebung der Steuern, Abänderung des Gesetzes der Landesgebäudesteuer, Notstandsunterstützungen. Weiters: Errichtung einer zweijährigen staatlichen Krankenpflegeschule in Graz, einjährige Diplomkurs für Pflegerinnen, Schulung von Aufsichtsorganen für die Ziehkinder-Aufsichtsstellen, Maßnahmen zum Schutz der heranwachsenden Jugend vor Verwahrlosung, Besserstellung des längerdienenden Warte- und Dienstpersonals des Landeskrankenhauses, Altersversorgung und Unterstützung für Hebammen, Anrechnung der Vertragsdienstzeiten des Krankenpflegepersonals im Landeskrankenhaus, gesetzliche Regelung des Fürsorgewesens, Errichtung eines polizeilichen Jugendheimes, Errichtung eines Landkinderheimes in St. Martin und vieler anderer Kinderheime in der ganzen Steiermark, Schaffung von Jugendgerichten in Graz und Leoben, Stipendien für Pflegeschülerinnen, Erweiterung der Landesfürsorgeschule af zwei Jahre, Zusammenlegung der Krankenpflege- und Fürsorgeschule, Ausbau des Internates der Krankenpflegeschule, Anträge betreffend Subventionen für Kleinrentner, Anstalten und Vereine; Landesbeitrag zu den Personalkosten der Fürsorgestellen, Landesbeitrag zur Errichtung von Heimstätten für arbeitslose Jugendliche, Befreiung der Anstalten und Vereine von der Lustbarkeitsabgabe, Erklärung des Volksliedes „Hoch vom Dachstein an“ zur steirischen Landeshymne.
Nach dem Zweiten Weltkrieg sind zwei Frauen aus der christlichen Bewegung in das Parlament eingezogen, di dort eine Reihe von Gesetzesanträgen zugunsten der Frauen und Jugend einbrachten. Sie setzen sich überall dort ein, wo es um das Wohl der Familie und der Frau geht. Auf dem allgemein politischen Sektor galt ihre Arbeit der Bekämpfung der Unsicherheit und Verschleppung österreichischer Staatsbürger, der Rückführung Kriegsgefangener, insbesonders von Frauen. Sie treten für die ehest Reform des Ehegesetzes und die Beibehaltung des Paragraphen 144 (Schutz des ungeborenen Lebens) mit allem Nachdruck ein. In großer, auch vom Ausland anerkannter Fortschritt, war das Staatsbürgerinnengesetz. Nach diesem wird es einer Österreicherin möglich, ihre Staatsbürgerschaft auch nach ihrer Verheiratung mit einem Ausländer beizubehalten, falls die vor der Eheschließung darum ansucht. Auf sozialem Gebiet wurde eine Reihe von Anträgen eingebracht: Besserstellung der Kriegerwitwen, Erhöhung der Kleinrentnerunterstützung und Gnadenpension, Herabsetzung des Pensionsalters für Frauen von 65 auf 60 Jahre, Schutz der Mündel- und Waisengelder bei der Währungsreform Schutz der Krankenschwestern und Fürsorgerinnen etc.
Zwei Gesetzesanträge: Das verbesserte Hausgehilfinnengesetz und das österreichische Mutterschutzgesetz harre noch immer der Erledigung. Es ist aber zu hoffen, dass der neuerlich im Parlament durch unsere christliche Vertreterin eingebrachte Gesetzesentwurf für die Hausgehilfinnen, welcher bereits dem parlamentarischen Ausschuss zugewiesen wurde, baldigst einer Erledigung zugeführt wird. In kultureller Hinsicht wurde von unseren Vertreterinnen der ÖFB beantragt:
Die Verstaatlichung der Mädchenmittelschulen, die Anstellung von Frauen im Justiz- und Außendienst, ein Berufserziehungsgesetz für die Jugendlichen, die eheste Vorlage eines Jugendwohlfahrtsgesetzes und vieles andere. Auch die derzeitigen Vertreterinnen der ÖFB im Parlament leisten vorbildliche Arbeit. Es wurde durch einen Antrag die eheste Durchführung der Ehereform geordert und zwar dermaßen, dass die fakultative Ehe auch staatlich anerkannt wird, Hinsichtlich der Witwenpension der schuldlos Geschiedenen Frauen wurde der Antrag gestellt, dass nach dem Ableben des Gatten auch der ersten Frau ein verhältnismäßiger Anteil and er Pension zukomme. Ferner wird verlangt, dass bis zu einem bestimmten Einkommen bei Wiederverheiratung die Witwenrente bestehen bleicht. An der ehesten Gesetzwerdung des Heimarbeiterinnengesetzes sind die Frauen der ÖFB ganz besonders interessiert, da bei dem großen Frauenüberschuss heute mehr als 80.000 Frauen Heimarbeiterinnen sind, die ohne jeden Schutz und Recht dastehen. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass eine Überfülle der wichtigsten Fragen der Hilfe und Unterstützung der Frauen bedürfen und dass es dringen geboten erscheint, dass unsere Frauen (der verschiedenen Richtungen) zusammenarbeiten, denn nur durch das Zusammenwirken aller Kräfte könne wir zum Sieg kommen. Wir wollen in diesem sinne unsere großen Aufgaben betrachten und unsere Kräfte so einsetzen und so gebrauchen, dass wir über die politisch Arbeit den Satz einer Heldin des Altertums stellen können :“Nicht mit zu hassen, mit zu lieben bin ich da!“
Anmerkung des Herausgebers: Wie schon eingangs erwähnt, lässt sich heute leider nicht mehr feststellen, wer diese Rede wann und wo gehalten hat. Nur so viel sei dazu noch festgestellt: Es wirkt im Jahr 1991 recht eigenartig, wenn man sich die Probleme der Nachkriegszeit vorzustellen versucht. Manches von oben Gesagtem macht nachdenklich, manches beschmunzelt man und über anderes ärgert man sich sogar. Wie viel aber die Frauen gearbeitet haben, damit sind die gesteckten Ziele erreichen konnten, geht ebenfalls aus der Rede hervor. Manchmal irrte man auch. Doch nur wo gehobelt wird, fallen bekanntlich Späne. Die Grundsteine für die Arbeit unserer Tage wurden damals gelegt. Gehen wir mit dem gleichen Mut und Vertrauen an die Probleme heran, die heute vor uns liegen. Nehmen wir uns an unseren Vorgängerinnen ein Beispiel – und vergessen auch wir nicht auf das schöne Gefühl, das gemeinsame Arbeit und Leistung geben kann.